Betriebsordnung / Reitordnung / Stallordnung Gut Rodeberg

 

Die Betriebs- und Reitordnung gilt für die gesamte Anlage des Gutes Rodeberg, mithin für die Stallungen und alle weiteren Räume, die offenen und gedeckten Reitbahnen, Übungshindernisse und alle Nebenflächen.

Um einen optimalen Ablauf auf dem Gut Rodeberg, sowie die Erhaltung aller Anlagen und Einrichtungen auf dem Gelände zu gewährleisten, bedarf es einiger Regeln. Ich möchte darum bitten, diese Regeln einzuhalten!

 

I. Betriebsordnung

  1. Das Betreten der Ställe, der Sattel- und Futterkammern, der Futterböden und aller sonstigen Nebenräume ist Unbefugten nicht gestattet. Hierzu befugt sind lediglich das Personal, die Boxenmieter/Einsteller und die Reiter(innen)
  2. Das Rauchen in den Stallungen und Futterräumen ist untersagt.
  3. Die Stallruhezeiten einzuhalten.
  4. Hunde sind in der Reitanlage an der Leine zu führen. Das Mitführen von Hunden in die Reitbahn, Ställe und auf den Reitplätzen ist untersagt. Hundekot ist sofort zu entfernen.
  5. Verunreinigungen des Hofes sowie der Stallgasse sind vom Reiter zu entfernen.
  6. Die Putzstelle und der Waschplatz sind nach Benutzung sofort zu reinigen und zu ordnen.
  7. Grundsätzlich dürfen keine Gegenstände auf der Stallgasse und den Verkehrswegen abgestellt und/oder gelegt werden.
  8. Die Hufe sind vor Verlassen der Box und der Reitplätze zu reinigen.
  9. Aus Sicherheitsgründen ist es untersagt, Pferde ohne Trense oder Halfter mit Führstrick auf der Anlage zu führen.
  10. Das Anbinden der Pferde an Stall- und Boxentüren wie auch an beweglichen Gegenständen ist verboten.
  11. Zusatzfutter wie Möhren, Obst, Müsli etc. sind ausschließlich im Futterraum in verschlossenen Behältern zu lagern.
  12. Jedem Teilnehmer am Reitunterricht obliegt die Verpflichtung zur Säuberung und Pflege von Pferd, Zaumzeug und Sattel, vor und nach dem Reiten.
  13. Von der Benutzung der Anlage kann ausgeschlossen werden, wer trotz Verwarnung gegen die Betriebsordnung verstößt.
  14. Der Betrieb haftet nicht für Unfälle, Verluste oder Schäden irgendwelcher Art, die insbesondere durch Lehr- oder Privatpferde, Diebstahl, Feuer oder andere Ereignisse gegenüber Personen, Pferden oder anvertrautem Gut verursacht werden oder sonst wie an privatem Eigentum der Kunden oder Besucher entstehen.
  15. Im Stallbereich, auf der Reitbahn und den Ausläufen darf sich nur aufgehalten werden, wenn:
    a) Pferde versorgt, geputzt oder gesattelt werden
    b) Sattel und Zaumzeug gepflegt werden
    c) Arbeiten in diesen Bereichen erledigt werden
  16. Mit Ausnahme des Personals oder der jeweiligen Eigentümer der Pferde ist das Füttern verboten

II. Reitordnung

  1. Die Reitanlagen stehen grundsätzlich gem. Zeitplanung (schwarzes Brett) zur Verfügung. Machen besondere Veranstaltungen wie Turniere, Lehrgänge usw. es erforderlich, die Reitanlagen für den allgemeinen Reitbetrieb zu sperren oder einzuschränken, so wird das durch Anschlag bekannt gegeben. Während der Stallruhezeit (22.00 Uhr bis 09.00 Uhr) als auch während der Fütterzeiten ist das Betreten der Stallungen im Interesse von Personal und Pferden untersagt.
  2. Einzelreiter können nicht zu Zeiten reiten, die geschlossenen Abteilungen vorbehalten sind.
  3. Longieren ist nur zulässig, wenn der allgemeine Reitbetrieb nicht gestört wird.
  4. Vor Betreten und Verlassen der Reitbahn hat der Reiter auf sich aufmerksam zu machen ("Tür frei?" - "Ist frei?"). Das Auf- und Absitzen erfolgt nicht auf der Stallgasse, Innenhof oder Parkplatz, sondern erst in der Bahn bzw. auf dem Reitplatz.
  5. Während des Abteilungsreitens ist den Weisungen des Reitlehrers Folge zu leisten.
  6. Halten und Schritt auf dem Hufschlag ist untersagt, wenn mehr als ein Reiter die Bahn benutzt.
  7. Wird die Bahn von mehreren Reitern benutzt, so ist aus Sicherheitsgründen ein Abstand von wenigstens einer Pferdelänge erforderlich. Beim Überholen wird auf der Innenseite vorbei geritten.
  8. Reiten auf der entgegengesetzten Hand ist nur zulässig, wenn sich nicht mehr als vier Reiter in der Bahn befinden und alle zustimmen. Hierbei ist stets rechts auszuweichen. Ganze Bahn hat Vorrang vor Zirkel- und Wechsellinie. Springen ist nur nach Anordnung des anwesenden Reitlehrers oder mit Einverständnis der weiteren anwesenden Reiter zulässig.
  9. Die Benutzung der Hindernisse steht allen Reitern frei. Sie sind nach Benutzung an ihren Platz zurückzustellen. Für Schäden an den Hindernissen kommt der betreffende Reiter oder Pferdebesitzer selbst auf. Schäden sind unaufgefordert sofort zu melden.
  10. Die vorgenannten Bestimmungen gelten sinngemäß für die Außenanlagen.
  11. Bei Ausritten von Abteilungen ist der Reitlehrer oder seine Vertreter für Gangart, Tempo, erforderliches Rasten und eine sachgemäße Behandlung der Pferde während des Ritts verantwortlich. Seinen Weisungen ist Folge zu leisten, Hunde dürfen nicht mitgeführt werden.
  12. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Ausritten eine gültige Reitplakette (in zweifacher Ausführung) mitzuführen ist.
  13. Bei Dunkelheit ist Beleuchtung mitzuführen.
  14. Bei Begegnungen mit anderen Reitern oder Fußgängern ist nur die Schrittgangart erlaubt.
  15. Zum Ausschlagen neigende Pferde sind zu kennzeichnen und am Schluss der Gruppe zu reiten.

III Stallordnung

  1. Kern-Öffnungszeiten: Montag bis Samstag 14.00 bis 18.00 Uhr. Sonntag ist Ruhetag.
  2. Zu der Anlage gehören: Stallungen, Reithalle, Dressurviereck, Sattelkammer, Garagen, Aufenthaltsraum, Kochecke, Weiden und Paddocks.
  3. Für Schäden, Verluste oder Unfälle, die auf der Anlage durch die Tiere entstehen, wird keine Haftung übernommen. Weiterhin übernehmen Christina Helm und deren Erfüllungsgehilfen (§ 278 BGB) keine Haftung für Schäden, die gegenüber Pferden oder anvertrautem Gut verursacht werden. Desgleichen wird keine Haftung übernommen für Verluste durch Diebstahl, Feuer oder andere Ereignisse an privatem Eigentum der Reitschüler, Privatpferdebesitzer oder Besucher.
  4. Das Betreten der Anlage geschieht grundsätzlich auf eigene Gefahr.
  5. Das Rauchen in den Stallungen und in der Reithalle ist grundsätzlich untersagt.
  6. Fremde Hunde sind auf dem Gelände grundsätzlich anzuleinen.
  7. Die Zufahrt der Anlage ist im Schritttempo zu befahren. Das Parken erfolgt ausschließlich auf dem Asphalt vor den Garagen. Das Abstellen der Fahrzeuge erfolgt auf eigene Gefahr. Es wird gebeten, platzsparend zu parken.
  8. In der Halle und auf dem Reitplatz gelten die allgemeinen Bahnregeln. Die Reiter/innen müssen die Halle nach jeder Reitstunde abäppeln.
  9. Das Reiten ohne Reitkappe ist für Kinder unter 18 Jahren nicht gestattet.
  10. Longieren und gleichzeitiges Reiten im Dressurviereck ist nicht erlaubt.
  11. Hindernisse, Aufsteigehilfen etc. sind nach Gebrauch sofort aus der Reitbahn zu entfernen.
  12. Der Reithallen- und Reitplatzboden ist nach jeder Benutzung, sowohl abzuäppeln als auch zu begradigen.
  13. Die Putzplätze und die Stallgassen sind nach Gebrauch grundsätzlich zu reinigen. Putzkästen, Halfter, Führleinen und Eimer sind ebenfalls sofort zu beseitigen. Das Gleiche gilt für Waschplatz, Kochecke und Toilette. Müll ist in die dafür vorgesehenen Behälter zu entsorgen. Die Stallgassen sind von jeglichen Gegenständen freizuhalten. Besen, Mistgabeln, Schaufeln, Mistboys etc., sind an die dafür vorgesehenen Plätze abzustellen. (Unfallgefahr!)
  14. Das Reinigen von Eimern, Gebissen etc., ist nicht in der Kochecke durchzuführen sondern am Waschplatz.
  15. Mitgebrachte Flaschen sind wieder mitzunehmen.
  16. Selbstständiges Füttern mit Futtermitteln aus der Futterbox ist grundsätzlich verboten.
  17. Alle Anlagen, Einrichtungen und Werkzeuge sind seitens der Benutzer so pfleglich zu behandeln, dass eine maximale Nutzungsdauer garantiert wird. Angerichtete Schäden sind unverzüglich zu melden und voll zu ersetzen.
  18. Die Weiden und Ausläufe werden durch Christina Helm eingeteilt.
  19. Zum Wohle der Pferde müssen die Weiden regelmäßig abgeäppelt werden. Daran müssen sich Stallpersonal und Einsteller halten. Ein entsprechender Plan hängt im oberen Stall aus.